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Ablauf

Der Weg zur Logopädin

Einer logopädischen Therapie geht immer die Verordnung eines Facharztes (HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde/Zahnarzt oder Kinderarzt) voraus. In manchen Fällen und je nach Krankenkasse reicht auch die Verordnung eines Allgemeinmediziners (Hausarzt) aus. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkassa bewilligt werden. Diese bringen Sie bitte zu unserer ersten Einheit mit.
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Wahllogopädin
Ich arbeite als Wahllogopädin. Als Wahllogopädin gibt es keine Direktverrechnung mit der Krankenkasse. Die Honorarnote muss nach Therapieabschluss selbst bei der Krankenkasse eingereicht werden.
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Refundierungsbasis
Je nach Krankenkasse werden 50-70% der Kosten refundiert. Bei privaten Zusatzversicherungen sogar bis zu 100%. Für eine problemlose Refundierung werden folgende Dokumente benötigt:
  • Honorarnote
  • Zahlungsbestätigung 
  • bewilligte Originalverordnung 
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Kosten
Diese richten sich nach zuvor individuell festgelegter Therapiezeit. Hierzu informiere ich Sie gerne telefonisch. 
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Absagemodus
Um allen Patienten die Möglichkeit auf eine zeitnahe logopädische Therapie zu bieten, ersuche ich im Krankheitsfall oder bei anderer Verhinderung mindestens 24h vor vereinbartem Termin abzusagen. Bei kurzfristigerer Absage muss der Termin privat in Rechnung gestellt werden. Hier kann rückwirkend keine Refundierung bei der Krankenkasse angefragt werden. 
 
Für weitere Fragen stehe ich gerne telefonisch oder per e-mail zur Verfügung. 
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Verordnungsschein
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Ein vollständig ausgefüllter Verordnungsschein ist Voraussetzung für eine Teil-Refundierung der Kosten. Dieser sollte folgende Punkte beinhalten:
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  • PatientInnendaten
  • ​Diagnose
  • Art der Behandlung (logopädische Therapie)
  • Anzahl und Dauer der Behandlung (Tarif, z.B. 10x T3)
  • Bei Bedarf den Vermerk "Hausbesuch" 
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