Rudolfbuchingerstraße 30-32/3/29
3430 Tulln
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Bewilligungspflicht der Verordnungen:
Die Bewilligungspflicht ist bei der ÖGK sowie der BVAEB nach wie vor ausgesetzt. Bei allen anderen Kassen bleibt die Bewilligungspflicht vor Behandlungsbeginn bestehen.